top of page

AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DES FERIENHAUSES „FERIENHAUS ZUR BURG OLBRÜCK“

Vertragsabschluss

Der Mietvertrag für das Ferienhaus kommt verbindlich zustande, sobald eine Buchung über die Website www.eifel-villa.com vorgenommen und die erforderliche Anzahlung geleistet wird. Die Unterkunft wird dem Mieter für die angegebene Vertragsdauer ausschließlich zu Urlaubszwecken vermietet und darf nur mit der maximalen Personenzahl, die bei der Buchung angegeben wurde, belegt werden (maximal  8 Personen).
 

Mietpreis und Nebenkosten
 

Der vereinbarte Mietpreis beinhaltet alle pauschalen Nebenkosten (z.B. Strom, Heizung, Wasser). Ebenso sind die Nutzung von Bettwäsche und Handtüchern sowie die Endreinigung im Preis enthalten. Die Ausstattung ist gemäß der bereitgestellten Liste inkludiert. Eine Anzahlung von 50 % des Gesamtbetrages ist unmittelbar nach der Buchung fällig. Die restliche Zahlung muss spätestens zwei Wochen vor dem Beginn der Mietzeit erfolgen. Der Mieter ist dafür verantwortlich, dass genügend Deckung auf dem Konto oder der Kreditkarte vorhanden ist. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfristen ist der Vermieter berechtigt, die Buchung zu stornieren. Eine Nichtzahlung wird als Rücktritt gewertet und berechtigt den Vermieter zur Neuvermietung.
 

Kaution
 

Bei Ankunft und Übergabe des Mietobjektes ist eine Sicherheit in Höhe von 750 Euro für die überlassenen Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände an den Vermieter zu zahlen. Diese wird nach einer ordnungsgemäßen Rückübergabe des Mietobjektes bargeldlos zurückerstattet. Die Übergabe und Rücknahme des Ferienhauses erfolgt persönlich und wird schriftlich dokumentiert.
 

Mietdauer sowie An- und Abreise
 

Am Anreisetag wird das Mietobjekt ab 15:00 Uhr  in einem vertragsgemäßen Zustand zur Verfügung gestellt. Die Übergabe erfolgt ausschließlich persönlich. . Weitere Informationen zur Anreise erhalten die Mieter etwa eine Woche vor Ankunft. Die Abreise und Rückgabe des Hauses erfolgt bis 14:00 Uhr am Abreisetag. Eine vorzeitige Abreise oder der Verzicht auf eine persönliche Rückgabe des Mietobjektes gehen zu Lasten des Mieters. Eine Überziehung der Abreisezeit um mehr als eine Stunde führt zu zusätzlichen Reinigungsgebühren, da zur Gewährleistung der Ankunft der nächsten Gäste um 16 Uhr zusätzliches Personal benötigt wird. Sollte der Mieter am Anreisetag, soweit nicht anders vereinbart, bis 22:00 Uhr nicht erscheinen, wird der Vertrag nach einer Frist von 24 Stunden ohne Benachrichtigung des Vermieters als gekündigt betrachtet.  Der Vermieter ist dann frei, über das Objekt zu verfügen. Eine anteilige Rückerstattung der Miete bei vorzeitiger Abreise oder bei Nichterscheinen erfolgt grundsätzlich nicht. An- und Abreisetage zählen als ein Tag.
 

Rücktritt

Das deutsche Mietrecht findet Anwendung. Dies bedeutet, dass eine Buchung verbindlich ist. Keiner der Vertragsparteien hat das Recht, einseitig vom abgeschlossenen Vertrag zurückzutreten, unabhängig von den Gründen (außer bei höherer Gewalt oder aus einem außerordentlich wichtigen Grund gemäß § 542 II BGB). Der Mieter bleibt zur Mietzahlung verpflichtet, auch wenn er aufgrund eines persönlichen Grundes an der Ausübung seines Gebrauchsrechts gehindert wird. Dazu zählen auch Krankheit, unvorhergesehene Ereignisse oder die Verhinderung einer anreisenden Person. Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

Es gelte folgende Stornoregelungen: 
 

  • Stornierung bis 30 Tage vor Anreise:
    30 % des Mietbetrages.

     

  • Stornierung 15-30 Tage vor Anreise:
    50 % des Mietbetrages.

     

  • Ab 15 Tage vor Anreise ist der gesamte Mietpreis zu zahlen abzüglich verbrauchsabhängige Kosten wie Strom und Reinigung.
     

  • Im Falle eines erlassenen Beherbergungsverbotes innerhalb des gebuchten Zeitraumes kann von beiden Parteien kostenfrei storniert werden (höhere Gewalt). Beide Vertragsparteien sind dann von ihren vertraglichen Verpflichtungen befreit. Erbrachte Leistungen sind jedoch zurückzuerstatten.
     

Besteht kein Beherbergungsverbot und es gibt ein Pandemiegeschehen mit länderspezifischen oder wechselnden Auflagen (z.B. während Covid-19), gelten gesonderte Stornierungs- und Umbuchungsbedingungen.
 

Quarantäne-Situationen entbinden nicht von der Mietzahlungsverpflichtung, weshalb wir auch in dieser Zeit den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung inklusive Corona-Schutz empfehlen.
 

Der Vermieter verpflichtet sich, den stornierten Zeitraum schnellstmöglich erneut anzubieten. Bei einer vollständigen oder teilweisen Vermietung des stornierten Zeitraums wird dies mit der Rechnung des stornierten Mieters verrechnet.
 

Der Mieter hat die Möglichkeit, einen Ersatzmieter zu benennen, der bereit ist, in seinen Vertrag einzutreten. Der Vermieter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen. Tritt ein Dritter in den Mietvertrag ein, haften sowohl er als auch der bisherige Mieter als Gesamtschuldner für den Mietpreis sowie für durch den Eintritt des Dritten entstehende Mehrkosten.

Tritt der Mieter innerhalb von 48 Stunden nach der Buchung aufgrund eines Irrtums zurück, wird eine Bearbeitungsgebühr von 250 Euro fällig, die von der Rückerstattung abgezogen wird. Ein generelles Widerrufsrecht besteht bei touristischen Dienstleistungen nicht.
 

Kündigung durch den Vermieter
 

Der Vermieter ist berechtigt, das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung und Kaution) nicht fristgerecht leistet oder sich in einem derart vertragswidrigen Verhalten zeigt, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses für den Vermieter unzumutbar ist. In diesem Fall kann der Vermieter vom Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen sowie des entgangenen Gewinns verlangen.
 

Pflichten des Mieters
 

Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt und dessen Inventar mit größter Sorgfalt zu behandeln. Übergabe und Rücknahme des Mietobjektes erfolgen ausschließlich persönlich und sind durch Unterschrift zu bestätigen. Für Schäden an Einrichtungsgegenständen, Mieträumen, Böden oder dem Gebäude sowie an zugehörigen Anlagen (z.B. Terrasse, Garage) haftet der Mieter, wenn diese von ihm, seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht wurden. Schäden in den Mieträumen und Außenanlagen sind dem Vermieter oder der von ihm benannten Kontaktstelle unverzüglich zu melden. Für Folgeschäden, die durch unterlassene Meldung entstehen, ist der Mieter haftbar. Abfälle, Asche oder schädliche Flüssigkeiten dürfen nicht in Spülbecken, Toiletten oder Abflüsse geworfen werden. Bei Verstopfungen, die durch Nichtbeachtung dieser Bestimmungen verursacht werden, trägt der Verursacher die Kosten für die Behebung.
 

Feuer darf nur an dafür vorgesehenen Stellen entfacht werden. Fenster sind beim Verlassen des Hauses zu schließen, um Wasserschäden bei starkem Regen oder Gewitter zu vermeiden; die Kosten für eventuelle Schäden trägt der Verursacher. 
 

Der Mieter ist verpflichtet, alles Zumutbare zur Behebung von Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes beizutragen und den Vermieter über Mängel unverzüglich zu informieren. Unterlässt der Mieter diese Mitteilung, stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertraglichen Leistungen zu (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung).

Darüber hinaus verpflichtet sich der Mieter, die bei der Buchung angegebene Anzahl an Personen sowie die Einhaltung der Haustierregelungen zu beachten und Änderungen vor Anreise dem Vermieter mitzuteilen.

Haftung des Vermieters
 

Der Vermieter haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjektes und ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen und während der gesamten Mietzeit aufrechtzuerhalten. Der Vermieter haftet nicht gemäß § 536a BGB. Die Haftung des Vermieters für Sachschäden aus unerlaubter Handlung ist auf die Höhe des Mietpreises beschränkt. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch eigenes Verschulden oder Verschulden von Dritten, die nicht im Zusammenhang mit der Vermietung stehen, verursacht werden.
 

Datenschutz

Die persönlichen Daten des Mieters werden vertraulich behandelt und ausschließlich zur Durchführung des Mietverhältnisses verwendet. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.
 

Schlussbestimmungen

Für diese AGB gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Wohnsitz des Vermieters.

bottom of page